Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026-04-01

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Code Crush GmbH, Quaderstrasse 19, 7000 Chur (nachfolgend «Code Crush»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde» / «Kundin») für sämtliche von Code Crush angebotenen Dienstleistungen und Produkte im Bereich Webentwicklung, Softwareentwicklung, Hosting, Support und verwandte Leistungen.

1.2 Die AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Projektverträge, Service Level Agreements (SLA) und Angebote, gehen den AGB vor.

1.3 Änderungen und Ergänzungen zu vertraglichen Vereinbarungen sowie zu den vorliegenden AGB bedürfen der Schriftform. AGB des Kunden / der Kundin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Code Crush dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Projektvertrag > Service Level Agreement (SLA) > Angebot > AGB.

2. Vertragsabschluss und Stornierung

2.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots von Code Crush durch den Kunden / die Kundin. Die Annahme kann per E-Mail, unterzeichnetem Dokument oder Online-Formular erfolgen. Code Crush behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Stornierung und Kündigung durch den Kunden / die Kundin

Der Kunde / die Kundin kann den Auftrag jederzeit kündigen (Art. 404 OR). Bei einer Kündigung hat Code Crush Anspruch auf:

a) Vergütung des bis zum Kündigungszeitpunkt effektiv geleisteten Aufwands (nach Stunden oder anteilig bei Pauschalverträgen).

b) Erstattung aller bereits entstandenen Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten.

c) Eine angemessene Entschädigung für nachweislich entgangenen Gewinn und freigehaltene Ressourcen, sofern die Kündigung zur Unzeit erfolgt (Art. 404 Abs. 2 OR).

Die Entschädigung gemäss lit. c) ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden beschränkt und beträgt höchstens:

  –  Bis Projektstart: 25 % des vereinbarten Auftragsvolumens.

  –  Im ersten Monat ab Projektstart: 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens.

  –  Nach dem ersten Monat ab Projektstart: 75 % des vereinbarten Auftragsvolumens.

Als Projektstart gilt jede Auftragsausführung seitens Code Crush.

2.3 Auflösung durch Code Crush

Verletzt der Kunde / die Kundin die vertraglichen Vereinbarungen trotz schriftlicher Abmahnung, kann Code Crush den Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen. Dies gilt insbesondere bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gemäss Ziffer 10.

3. Leistungen von Code Crush

3.1 Code Crush erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung, Webdesign (in Zusammenarbeit mit Design-Partnern), Hosting, Support und Wartung, Künstliche Intelligenz sowie verwandte digitale Dienstleistungen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Projektvertrag. Sofern kein projektspezifisches Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde, gelten die Konditionen der jeweils aktuellen Service-Menükarte unter codecrush.ch/die-code-crush-service-menukarte/.

3.3 Code Crush verpflichtet sich, den übertragenen Auftrag sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Soweit nicht im Einzelfall ein Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) vereinbart wurde, gelten die Regeln des einfachen Auftrags gemäss Art. 394 ff. OR. Die rechtliche Qualifikation richtet sich nach dem konkreten Leistungsinhalt.

3.4 Code Crush ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Partner-Agenturen) beizuziehen. Code Crush bleibt gegenüber dem Kunden / der Kundin für die ordnungsgemässe Erfüllung verantwortlich.

3.5 Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als unverbindlich anzusehen und entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist Code Crush eine angemessene Nachfrist zu setzen.

4. Service Level Agreement (SLA) und Support

4.1 Die laufenden Service- und Wartungsleistungen für Webprojekte nach dem Go-Live werden in einem separaten Service Level Agreement (SLA) geregelt. Das SLA definiert insbesondere Hosting, Backups, Support-Geschwindigkeit, Support-Kontingent und zusätzliche Leistungen.

4.2 Wird kein individuelles SLA abgeschlossen, gelten die Standardkonditionen gemäss der jeweils aktuellen Service-Menükarte von Code Crush.

4.3 Die regulären Servicezeiten sind Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr (MEZ/MESZ), unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage des Kantons Graubünden.

4.4 Support-Kanäle

  • E-Mail: hallo@codecrush.ch (24/7 Eingang, Bearbeitung zu Bürozeiten)

  • Telefon: +41 81 511 94 30 (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr)

4.5 Dringender Support (Notfall-Alarm)

Im Notfall ist Code Crush über das Kontaktformular auf der Website erreichbar. Bei Auslösung des Notfall-Alarms gilt ein erhöhter Stundensatz von CHF 220.– (unabhängig von Tageszeit und Wochentag). Die Auslösung des Notfall-Alarms gilt als Einverständnis mit dem erhöhten Stundensatz.

Reguläre Support-Leistungen ausserhalb der Bürozeiten werden zum regulären Stundensatz mit folgendem Zuschlag verrechnet: +25 % für Nacht, +50 % für Sonn-/Feiertage

4.6 Support-Kontingent Management

Nicht genutzte Support-Kontingente verfallen am Jahresende und werden nicht übertragen.

5. Abnahme und Bugfix-Phase

5.1 Abnahmeverfahren

Nach Fertigstellung des Werks oder eines definierten Projektmeilensteins stellt Code Crush dem Kunden / der Kundin das Ergebnis zur Prüfung bereit (z.B. auf einer Staging-Umgebung) und fordert schriftlich zur Abnahme auf.

Der Kunde / die Kundin hat das Werk innert 14 Tagen nach Aufforderung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.

Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, sobald es produktiv genutzt wird (Go-Live), unabhängig davon, ob eine formelle Abnahme erfolgt ist.

5.2 Bugfix-Phase

Nach der Abnahme bzw. dem Go-Live gewährt Code Crush eine Bugfix-Phase von 30 Kalendertagen. Innerhalb dieser Phase behebt Code Crush unentgeltlich Software-Fehler (Bugs), die eine Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang darstellen.

Die Bugfix-Phase umfasst ausschliesslich:

  –  Fehler, die zum Zeitpunkt der Abnahme bereits bestanden (auch wenn sie erst später entdeckt werden).

  –  Funktionale Abweichungen vom schriftlich vereinbarten Leistungsumfang (Pflichtenheft, Angebot, User Stories).

Nicht unter die Bugfix-Phase fallen:

  –  Neue Funktionen, Änderungswünsche oder Erweiterungen.

  –  Fehler, die durch Eingriffe des Kunden / der Kundin oder Dritter verursacht wurden.

  –  Kompatibilitätsprobleme, die durch Änderungen an externen Systemen, Browsern oder Betriebssystemen entstehen.

Nach Ablauf der Bugfix-Phase werden Fehlerbehebungen und Anpassungen gemäss den geltenden Stundensätzen (Ziffer 9) oder im Rahmen des vereinbarten SLA-Kontingents abgerechnet.

6. Rechte und Pflichten des Kunden / der Kundin

6.1 Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung sowie zur Einhaltung vereinbarter Termine, damit Code Crush die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann.

6.2 Der Kunde / die Kundin stellt Code Crush die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen und personellen Ressourcen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

6.3 Von allen an Code Crush übergebenen Daten hat der Kunde / die Kundin vor der Übergabe Sicherheitskopien anzufertigen.

6.4 Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, Kontroll- und Prüdokumente (z.B. Staging-Umgebungen, Testversionen, Designs, Konzepte) auf Fehler zu prüfen und mit allfälligen Korrekturanweisungen innert der vereinbarten Frist zu retournieren. Code Crush haftet nicht für vom Kunden / der Kundin übersehene Fehler. Von mündlich oder telefonisch aufgegebenen Korrekturen kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden.

6.5 Der Kunde / die Kundin ist für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Inhalte, Daten und Materialien, die Code Crush zur Verfügung gestellt werden, allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte. Sollte Code Crush infolge von Rechtsverletzungen durch den Kunden / die Kundin in Anspruch genommen werden, hält der Kunde / die Kundin Code Crush vollumfänglich schadlos.

6.6 Der Kunde / die Kundin darf seine / ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung von Code Crush an Dritte übertragen.

6.7 Der Kunde / die Kundin darf ohne schriftliche Zustimmung von Code Crush keine Änderungen an den durch Code Crush hergestellten Werken vornehmen, sofern nicht gemäss Ziffer 7.2 das Eigentum am projektspezifischen Code übertragen wurde.

7. Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Urheberrecht

Die Urheberrechte und verwandten Schutzrechte an allen von Code Crush geschaffenen Werken verbleiben bei Code Crush, sofern in Ziffer 7.2 nichts anderes bestimmt ist. Die sich aus dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) ergebenden Rechte können ausschliesslich durch Code Crush ausgeübt werden.

7.2 Code Ownership

Hinsichtlich des Eigentums am Quellcode wird unterschieden zwischen:

a) Projektspezifischer Code (Custom Code): Individuell für den Kunden / die Kundin entwickelter Quellcode, der die spezifische Geschäftslogik, das individuelle Design und die massgeschneiderten Funktionen des Kundenprojekts umsetzt. Das Eigentum am projektspezifischen Code geht nach vollständiger Bezahlung aller ausstehenden Forderungen an den Kunden / die Kundin über. Code Crush behält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an generischen Lösungsansätzen und Patterns, die im Rahmen des Projekts entstanden sind, sofern diese keine vertraulichen Geschäftsinformationen des Kunden / der Kundin enthalten.

b) Agentur-Werkzeugkasten: Frameworks, Libraries, Boilerplates, Tools und wiederverwendbare Codebestandteile, die von Code Crush unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt wurden oder in deren Eigentum stehen, verbleiben uneingeschränkt im Eigentum von Code Crush. Der Kunde / die Kundin erhält hieran ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks.

7.3 Kein Anspruch auf Repository-Zugang

Die Übertragung des Eigentums am projektspezifischen Code gemäss Ziffer 7.2 lit. a) begründet keinen Anspruch auf Zugang zu den internen Entwicklungsumgebungen, Repositories (z.B. Git-Repositories), Deployment-Pipelines oder sonstigen Infrastrukturen von Code Crush. Die Herausgabe des Quellcodes erfolgt, sofern vom Kunden / der Kundin gewünscht, in einer von Code Crush festzulegenden, angemessenen Form (z.B. als Code-Archiv). Die Herausgabe kann nach Aufwand berechnet werden.

7.4 Nutzungsrechte

Der Umfang der erlaubten Nutzung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Wurde nichts anderes vereinbart, beschränkt sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung auf die im Auftrag definierte Nutzung.

Für jede weitere, über den Auftrag hinausgehende Nutzung ist die schriftliche Erlaubnis von Code Crush einzuholen und entsprechend der Honorarvereinbarungen zu entgelten.

7.5 Offene Daten und Rohdaten

Offene Produktionsdaten (z.B. Quelldateien, Designdaten, Konfigurationsdateien, Entwicklungsumgebungen) verbleiben im Besitz und Eigentum von Code Crush, sofern sie nicht als projektspezifischer Code gemäss Ziffer 7.2 lit. a) qualifizieren. Code Crush ist nicht verpflichtet, offene Produktionsdaten an den Kunden / die Kundin herauszugeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Herausgabe kann gegen eine zusätzliche Entschädigung vereinbart werden.

7.6 Referenzen, Eigenverwendung und Nennung

Code Crush ist berechtigt, seine Urheberschaft an hergestellten Werken in angemessener Form zu bezeichnen. Code Crush darf fertiggestellte Werke und allgemeine Eckdaten zu Projekten als Referenz für eigene Werbe- und Dokumentationszwecke verwenden und veröffentlichen, sofern der Kunde / die Kundin dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

Code Crush ist ferner berechtigt, auf den von Code Crush erstellten und vom Kunden / der Kundin betriebenen Websites einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft zu platzieren (z.B. «Developed by Code Crush» im Footer mit Verlinkung auf codecrush.ch). Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden / der Kundin kann diese Nennung unterbleiben.

7.7 Eigentumsrecht bis zur Bezahlung

Bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Forderungen bleiben sämtliche von Code Crush erbrachten Leistungen und erstellten Werke im Eigentum von Code Crush. Die Übertragung gemäss Ziffer 7.2 lit. a) erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung.

8. Content Management System (CMS) und Drittlizenzen

8.1 Code Crush setzt für die Verwaltung von Webinhalten ein Content Management System (CMS) ein, welches einer Open-Source-Lizenz mit kommerziellen Einschränkungen unterliegen kann (z.B. Business Source License, BSL 1.1 oder vergleichbare Lizenzmodelle).

8.2 Übernimmt der Kunde / die Kundin den eigenständigen Betrieb der CMS-Instanz (z.B. nach Vertragsende oder auf eigenen Wunsch), ist der Kunde / die Kundin selbst dafür verantwortlich, die geltenden Lizenzbedingungen des CMS einzuhalten.

9. Honorar und Stundensätze

9.1 Sofern kein Pauschal- oder Richtpreis vereinbart wurde, richtet sich das Honorar von Code Crush nach dem effektiven Zeitaufwand zum regulären Stundensatz.

9.2 Wird im Angebot ein Richtpreis (Kostenschätzung) angegeben, sind Abweichungen von bis zu 10 % des offerierten Betrags vorbehalten. Code Crush informiert frühzeitig, falls eine Überschreitung von mehr als 10 % absehbar ist. Ein Richtpreis ist keine Pauschale und kann nach oben abweichen, sofern der Mehraufwand sachlich begründet ist.

9.3 Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart, trägt Code Crush das Risiko eines Mehraufwands, sofern dieser nicht auf geänderte oder erweiterte Anforderungen des Kunden / der Kundin zurückzuführen ist. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert offeriert und abgerechnet.

9.4 Notwendiger Mehraufwand aufgrund geänderter Vorgaben, verspäteter Datenlieferung oder zusätzlicher Anforderungen des Kunden / der Kundin wird so rasch wie möglich kommuniziert und gesondert nach dem regulären Stundensatz abgerechnet.

9.5 Bei Auslösung des dringenden Supports (Notfall-Alarm) gilt ein erhöhter Stundensatz von CHF 220.–/h (siehe Ziffer 4.5).

9.6 Support-Aufwand über das vereinbarte Kontingent hinaus wird zum regulären Stundensatz abgerechnet.

9.7 Nachträgliche Änderungen am Werk sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach effektivem Zeitaufwand zusätzlich berechnet.

9.8 Bei einer allfälligen Zweit- oder Mehrnutzung des Werkes hat der Kunde / die Kundin, sofern nichts anderes vereinbart, Zuschläge zum Grundhonorar zu entrichten, die im Vorfeld mit Code Crush zu vereinbaren sind.

9.9 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.).

10. Zahlungsbedingungen

10.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung am Ende des Auftrags. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen.

10.2 Bei grösseren Aufträgen ist Code Crush berechtigt, Akontozahlungen (Teilzahlungen) während der Projektlaufzeit zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Akontozahlungen werden im Angebot oder Projektvertrag festgelegt.

10.3 Zahlungen haben per Überweisung auf ein von Code Crush bezeichnetes Bankkonto in der Schweiz zu erfolgen.

10.4 Gerät der Kunde / die Kundin mit der Zahlung in Verzug, wird nach erfolgloser schriftlicher Mahnung (auch per E-Mail) ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR fällig.

10.5 Bei wiederholtem Zahlungsverzug und erfolgloser Mahnung ist Code Crush berechtigt, die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

10.6 Die Verrechnung von Forderungen durch den Kunden / die Kundin ist ausgeschlossen.

11. Haftung und Gewährleistung

11.1 Sorgfaltspflicht

Code Crush verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistungen.

11.2 Mängelrüge

Die von Code Crush erbrachten Leistungen und Produkte sind durch den Kunden / die Kundin bei Empfang umgehend zu prüfen. Werden sie nicht innert 7 Tagen ab Abgabe schriftlich bemängelt, gelten sie als einwandfrei genehmigt. Die Bugfix-Phase gemäss Ziffer 5.2 bleibt vorbehalten.

Versteckte Mängel sind innert 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

11.3 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistung für versteckte Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme bereits bestanden, beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Go-Live. Nach Ablauf dieser Frist entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche für versteckte Mängel. Die Rügefrist von 14 Tagen ab Entdeckung bleibt innerhalb der Gewährleistungsfrist bestehen.

11.4 Haftungsbeschränkung

Code Crush haftet ausschliesslich für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung von Code Crush ist in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrags beschränkt.

11.5 Haftung für Dritte

Für Leistungen beigezogener Dritter (z.B. Hosting-Provider, Design-Partner) übernimmt Code Crush keine Haftung. Bei Verschulden Dritter werden die Gewährleistungsansprüche von Code Crush gegenüber diesen an den Kunden / die Kundin abgetreten.

11.6 Höhere Gewalt

Kann eine Partei aufgrund von höherer Gewalt (Naturereignisse, Pandemie, kriegerische Ereignisse, Streik, behördliche Restriktionen) ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung entsprechend hinausgeschoben. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

11.7 Branchenübliche Abweichungen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Darstellung, insbesondere in Bezug auf Browserkompatibilität, Bildschirmauflösung, Tonwerte und Druckqualität, bleiben vorbehalten. Für Technologien mit einem Marktanteil in der Schweiz von unter 5 % sowie veraltete Betriebssysteme und Browserversionen wird keine Kompatibilität gewährleistet.

11.8 Suchmaschinenplatzierungen

Code Crush sichert dem Kunden / der Kundin nicht den Erfolg erbrachter SEO-Massnahmen zu. Die Position einer Website in Suchmaschinen hängt von zahlreichen externen Faktoren ab, auf die Code Crush keinen Einfluss hat.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Code Crush verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags anvertrauten oder erarbeiteten Informationen vertraulich zu behandeln.

12.2 Der Kunde / die Kundin ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit seiner / ihrer Zugangsdaten (Passwörter, Logins, API-Keys) zu wahren. Der Kunde / die Kundin haftet für sämtliche Handlungen, die über seine / ihre Zugangsdaten vorgenommen werden.

12.3 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

13. Laufzeit und Kündigung von Service-Verträgen

13.1 Die Mindestlaufzeit für Service Level Agreements beträgt 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.

13.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der SLA-Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich (per E-Mail genügt) gekündigt wird.

13.3 Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit per schriftlicher Vereinbarung vorgenommen werden.

13.4 Bei Beendigung des SLA-Vertrags entfallen sämtliche damit verbundenen Support-, Hosting- und Wartungsleistungen. Code Crush stellt dem Kunden / der Kundin auf Wunsch die Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Die Herausgabe kann nach Aufwand berechnet werden.

14. Aufbewahrung von Daten und Werken

14.1 Code Crush bewahrt Projektdaten (ohne Rohdaten) für die Dauer von zwei Jahren nach Fertigstellung bzw. Ablieferung kostenlos auf. Darüber hinaus ist Code Crush ohne anderslautende Vereinbarung von einer längeren Aufbewahrungsfrist befreit.

14.2 Eine über Ziffer 14.1 hinausgehende Aufbewahrung ist schriftlich zu vereinbaren und kann zusätzlich verrechnet werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Für das Vertragsverhältnis zwischen Code Crush und dem Kunden / der Kundin ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Soweit die AGB oder spezielle Vereinbarungen nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

15.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Chur.

15.3 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.

15.4 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.